Quelle: Weiterbildungsblog Autor: jrobes
Nur eine protokollarische Notiz: Seit 1984 werden jährlich Daten zum Fernunterricht (jetzt: Distance Learning/ Distance Education) erhoben. Diese Anbieterstatistik stand und steht traditionell etwas „quer“ zu neuen, offenen Lernformen im Netz. Fernunterricht ist halt hierzulande im Fernunterrichtsgesetz von 1977 „zum Schutz der Teilnehmer“ geregelt. Jetzt hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die methodischen Grundlagen dieser Statistik einer Revision unterzogen. Die Begründung liest sich wie folgt:
„Im Zuge der Digitalisierung verliert die frühere eindeutige Abgrenzung zwischen Bildungsangeboten in Form von Präsenzseminaren einerseits und (dem per se medienbasierten) Fernunterricht andererseits jedoch an Bedeutung: So ist die didaktische Konzeption von Bildungsangeboten in Form von „Blended Learning“, also in Form eines sequenzierten Lernarrangements mit Präsenz- und medienbasierten Selbstlernphasen, inzwischen weit verbreitet. Von „Fernunterricht“ abgrenzen lassen sich diese Angebote häufig nur noch anhand der gesetzlichen Definition des Fernunterrichts, gemäß der die Vermittlung der Lerninhalte über Distanz entweder „ausschließlich“ oder „überwiegend“ (d. h. zu mindestens 51 %) zu erfolgen hat.“
Wie bei Kategorien wie „Weiterbildung“ oder „E-Learning“ darf man auch hier nicht von der Bedeutung des Begriffs ausgehen und einen statistischen Überblick über das jeweilige Feld erwarten, sondern muss genau lesen, was solche Datensammlungen eigentlich erfassen und was nicht. Ein MOOC fällt zum Beispiel nicht zwangsläufig unter Distance Learning/ Education …
Angela Fogolin, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), September 2017 (pdf)